| Gesundheitliche
Beschwerden durch Laserdrucker und Fotokopierer ?
- Aktualisierte Information (März
2010) -
Die Berufsgenossenschaft ETEM Branchenverwaltung
Druck und Papierverarbeitung informiert an dieser Stelle über
die neuesten Entwicklungen in der Diskussion um gesundheitliche
Belastungen durch Toner und gibt Tipps für
die Praxis.
In der aktuellen Diskussion werden Untersuchungen
von Prof. Volker Mersch-Sundermann vorgestellt, die über
Schäden an Lungenzellen berichten, die in Laborversuchen
Emissionen von Laserdruckern ausgesetzt waren. Die Ergebnisse
wurden bislang noch nicht wissenschaftlich veröffentlicht.
Es ist festzustellen, dass es sich hierbei um Beobachtungen
handelt, die wie andere Beobachtungen der letzten Jahre Hinweise
geben, aber keine wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnisse
sind. Auf Grund vieler unklarer Zusammenhänge und Einflussfaktoren
müssen die weiteren Forschungsergebnisse abgewartet werden.
Derzeit entwickelt das Umweltbundesamt im Auftrag der Bundesregierung
Prüfmethoden zur Beurteilung von Druckgeräten und
partikulärer Geräteemissionen, siehe hierzu auch
Antwort
der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
der Grünen aus dem Jahr 2009. Darüber hinaus hat
auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ein Forschungsprojekt
aufgelegt mit dem die Auswirkungen von Emissionen aus Laserdruckern
auf Probanden untersucht werden sollen.
Die Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung
empfiehlt bei allen Laserdruckern die Nutzungs- und Wartungsvorschriften
einzuhalten und eine sachgerechte Aufstellung der Geräte
vorzusehen, das heißt besonders intensiv genutzte Geräte
sollen in gut belüfteten Räumen ohne direkte Nähe
zum Büroarbeitsplatz aufgestellt werden, siehe auch Tipps
für die Praxis (oben). Auf Grund des derzeitigen wissenschaftlichen
Kenntnisstandes gibt es jedoch keinen Anlass generell Laserdrucker
durch Tintenstrahldrucker zu ersetzen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) hatte die letzte große Studie im Frühjahr
2008 mit einer gesundheitlichen Bewertung
abgeschlossen. Sie basiert damit auf dem derzeitigen wissenschaftlichen
Kenntnisstand. In seiner Bewertung kommt das Institut zu dem
Ergebnis, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch
die Exposition gegenüber Emissionen aus Büromaschinen
nicht ausgeschlossen werden können. Die Prävalenz
(Krankheitshäufigkeit) für das Auftreten gesundheitlicher
Beeinträchtigungen schätzt das BfR als gering ein.
Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den Daten,
die dem BfR bisher vorliegen, von Ärzten nicht beobachtet
worden. Die Pressemitteilung
des BfR finden Sie hier.
Das BfR sieht es als vordringlich an, Studien
durchzuführen, die zum Ziel haben, die physikalische
und chemische Identität der gemessenen Partikel aufzuklären,
und hat dies den zuständigen Ministerien (Bundesministerien
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für
Arbeit und Soziales) empfohlen. Die Ergebnisse der Untersuchungen
zu den Partikeln sollten ausgewertet werden, bevor weitere
Studien mit kontrollierter humaner Exposition oder epidemiologische
Studien erwogen werden. Alle Informationen, den vollständigen
Abschlussbericht der Pilotstudie und weiterführende Links
finden Sie unter www.bfr.bund.de
bei Auswahl des Begriffs „Toner“ im A-Z_Index.
Von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (baua) wurde im Dezember 2008 eine Bewertung
eines möglichen Krebsrisikos durch Tonerstäube vorgelegt
(Pressemitteilung).
Es wird ausgeführt, dass die Belastungsdaten an Büroarbeitsplätzen
darauf hinweisen, dass das mögliche Krebsrisiko im derzeit
akzeptablen Bereich liegt und zusätzliche Schutzmaßnahmen
in der Regel nicht ergriffen werden müssen. Die Bewertung
von Tonerstäuben hinsichtlich Krebsrisiko lesen sie hier.
Als Übersicht über das ganze Themengebiet
eignet sich ein Fachbeitrag „Toner
am Arbeitsplatz – Gesundheit im Fokus“ des
Institutes für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA)
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der alle Aspekte
der derzeitigen Diskussion beleuchtet.
Praxishilfen
Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung liefert leicht verständliche
Hintergrundinformationen sowie praktische Tipps, wie sich
mögliche Gefährdungen bei der Arbeit mit Laserdruckern
vermeiden lassen und woran man schadstoffarme Geräte
erkennt: www.dguv.de/bgia/laserdrucker
Unabhängig von den Ergebnissen weiterer
Forschung können sich Anwender schon heute wirkungsvoll
vor Emissionen von Laserdruckern, -kopierern und Multifunktionsgeräten
schützen, wenn sie Geräte verwenden, die den „Blauen
Engel“ tragen (Unter „Produkte“ steht
bei den Stichworten „Kopiergeräte“ bzw. „Drucker“
eine Liste der geprüften Geräte zur Verfügung).
Um dieses Umweltzeichen zu erlangen, müssen Geräte
Mindeststandards einhalten.
Die Empfehlungen der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ("Kopiergeräte
und Drucker im Büro" sowie "Sicherer
Umgang mit Tonerstäuben") informieren über
den Umgang mit Druckern, die Anschaffung neuer und die nachträgliche
Ausrüstung vorhandener Geräte sowie zu den Anforderungen
an den Aufstellort.
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Tipps für die
Praxis
- Beim Kauf eines neuen Gerätes auf die
Bedienerfreundlichkeit achten (geschlossene Tonerkassetten,
einfacher Wechsel, keine Nachfüllbehälter, aus
denen beim Nachfüllen der Toner herausrieselt).
- Kopierer und Drucker (besonders bei leistungsfähigen
Modellen) an gut belüfteten Orten aufstellen.
- Kopierer und Drucker regelmäßig
durch Fachpersonal warten lassen, vorhandene Filter austauschen.
- Hautkontakt mit Toner vermeiden, bei Wartungsarbeiten
Einweghandschuhe
tragen.
- Verschütteten Toner nicht wegblasen,
sondern mit einem feuchten Papiertuch aufwischen und in
den Restmüll geben. Toner auf dem Teppichboden mit
einem Staubsauger (mit Feinstaubfilter) aufsaugen.
- Verbrauchte Tonerkassetten über den
Fachhandel entsorgen.
- Gebläseauslassöffnung (falls
seitlich am Laserdrucker) so ausrichten, dass diese nicht
direkt in die eigene Atemluft oder die eines Kollegen bläst.
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