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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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Berufskrankheit

Eine Berufskrankheit wird ermittelt
Im Jahr 2006 wurde unserer Berufsgenossenschaft 574 Mal der Verdacht auf eine Berufskrankheit gemeldet. Mit einer solchen Meldung, meist von einem behandelnden Arzt, ist jedoch noch lange nicht gesagt, dass tatsächlich eine Berufskrankheit vorliegt. In allen Fällen beginnt damit ein Ermittlungsverfahren. So auch im Fall eines Produktionshelfers, bei dem der behandelnde Hautarzt eine Sensibilisierung auf Melaminharz diagnostiziert hatte.

Ablösung der Unternehmerhaftpflicht: Wer haftet bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten?
Grundsätzlich ist derjenige zu Schadenersatz verpflichtet, der anderen schuldhaft und widerrechtlich einen Schaden zufügt. Dies muss in jedem Einzelfall entschieden werden, in komplizierten Fällen sogar vor Gericht. Im Straßenverkehr ist für Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, eine Privat-Haftpflichtversicherung ist für jeden sinnvoll. Wie sieht die Haftungsfrage dagegen bei Schäden während der Arbeit aus?

Verdacht auf Berufskrankheit rechtzeitig anzeigen - auch eine Pflicht des Unternehmers
In den vergangenen Jahren haben Unternehmer nur ca. 2% aller Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit gemeldet. Diese Statistik wird auch durch betriebliche Erfahrungen bestätigt, denn viele Erkrankungen, vor allem Hauterkrankungen, werden sehr spät gemeldet, teilweise so spät, dass die Erkrankung schon weit fortgeschritten ist.