| Berufskrankheit
Eine
Berufskrankheit wird ermittelt
Im Jahr 2006 wurde unserer Berufsgenossenschaft 574 Mal der
Verdacht auf eine Berufskrankheit gemeldet. Mit einer solchen
Meldung, meist von einem behandelnden Arzt, ist jedoch noch
lange nicht gesagt, dass tatsächlich eine Berufskrankheit
vorliegt. In allen Fällen beginnt damit ein Ermittlungsverfahren.
So auch im Fall eines Produktionshelfers, bei dem der behandelnde
Hautarzt eine Sensibilisierung auf Melaminharz diagnostiziert
hatte.
Ablösung
der Unternehmerhaftpflicht: Wer haftet bei Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten?
Grundsätzlich ist derjenige zu Schadenersatz
verpflichtet, der anderen schuldhaft und widerrechtlich einen
Schaden zufügt. Dies muss in jedem Einzelfall entschieden
werden, in komplizierten Fällen sogar vor Gericht. Im
Straßenverkehr ist für Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung
vorgeschrieben, eine Privat-Haftpflichtversicherung ist für
jeden sinnvoll. Wie sieht die Haftungsfrage dagegen bei Schäden
während der Arbeit aus?
Verdacht
auf Berufskrankheit rechtzeitig anzeigen - auch eine Pflicht
des Unternehmers
In den vergangenen Jahren haben Unternehmer nur
ca. 2% aller Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit gemeldet.
Diese Statistik wird auch durch betriebliche Erfahrungen bestätigt,
denn viele Erkrankungen, vor allem Hauterkrankungen, werden
sehr spät gemeldet, teilweise so spät, dass die
Erkrankung schon weit fortgeschritten ist.
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