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Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Anforderungen
Meister, Techniker, Ingenieure oder Mitarbeiter in einer meister- oder technikerähnlichen Funktion können zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden.

Aufgaben
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen den Unternehmer beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen, durch

  • Beratung, z.B. bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Gestaltung von Arbeitsplätzen,
  • Sicherheitstechnisches Überprüfen von Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren,
  • Beobachtung im Betrieb durch regelmäßige Begehungen, dabei sollen sie u.a. auch auf sicherheitstechnische Mängel und die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung achten,
  • Information und Motivation der Beschäftigten, z.B. indem sie darauf hinwirken, dass die Beschäftigten vorhandene Schutzeinrichtungen benutzen.

Weitere Hinweise zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind dem Arbeitssicherheitsgesetz zu entnehmen.

Ausbildung
Die sicherheitstechnische Ausbildung übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft, es entstehen dafür keine Ausbildungskosten.
Nach der Ausbildung sorgen regelmäßige Fortbildungen dafür, dass die Fachkraft über Neuerungen umfassend informiert wird.

Bericht
Ein regelmäßiger Bericht der Fachkraft soll Schwachstellen im Betrieb transparenter machen, um Lösungen schneller und effizienter erarbeiten zu können. Er dient auch als Tätigkeitsnachweis der Fachkraft.
Wie oft ein Bericht erstellt werden muss, hängt vom Umfang der Tätigkeit im Betrieb ab. Im Regelfall sollte einmal jährlich ein Bericht erstellt werden.

Einsatzzeit
Der Umfang der Tätigkeiten hängt ab von der Anzahl der Beschäftigten und dem Gefährdungspotential, dass je nach Tätigkeit in 5 Gruppen eingeteilt ist.
Aus dem Gefährdungspotential ergibt sich für jeden Mitarbeiter eine jährlich Basiseinsatzzeit. Diese liegt zwischen 0,2 und 2 Stunden.
Ist ein Arbeitnehmer zusätzlich „physikalischen Gefährdungen“ oder „Gefährdungen durch Arbeitsstoffe“ ausgesetzt, werden zur Basiseinsatzzeit Zuschläge hinzu addiert, die bis zu 0,4 Stunden betragen können. Daraus ergibt sich die Einsatzzeit pro Arbeitnehmer. Die Summe aller Einsatzzeiten ergibt dann die Gesamteinsatzzeit. Weitere Informationen enthält die Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2).

Meldung
Soll ein Mitarbeiter die Funktion der Fachkraft übernehmen, muss er der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Dabei muss neben der Ausbildung auch die Einsatzzeit angegeben werden (Meldeformular Fachkraft für Arbeitssicherheit PDF). Ebenso muss der Berufsgenossenschaft mitgeteilt werden, wenn eine Fachkraft aus dieser Funktion ausscheidet.

Unterschied zu Sicherheitsbeauftragten
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer und alle betrieblichen Vorgesetzten in Fragen der Arbeitssicherheit und hat für den gesamten Betrieb umfassende Aufgaben, z.B. bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren. Dazu ist umfangreiches Fachwissen erforderlich.
Der Sicherheitsbeauftragte ist in der Regel in den Produktionsprozess eingebunden. Er hat den unmittelbaren Kontakt zu den Kollegen und soll dabei helfen, die Arbeitssicherheit bei der täglichen Arbeit in seinem Umfeld umzusetzen. Er berät seinen direkten Vorgesetzten und ist Vorbild für seine Kollegen.

 

Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragter – zwei Akteure des Arbeitsschutzes
In vielen Betrieben gibt es eine Sicherheitsfachkraft und einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte. Beide Aufgabenbereiche beschäftigen sich mit ähnlichen Themen und werden daher oft verwechselt. Aber trotz Überschneidungen haben beide Tätigkeiten unterschiedliche Ansatzpunkte und Vorgehensweisen und sind damit beide hilfreich für den Betrieb.

 

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Medienliste

Meldeformular Fachkraft für Arbeitssicherheit (PDF)