|
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Anforderungen
Meister, Techniker, Ingenieure oder Mitarbeiter in einer meister-
oder technikerähnlichen Funktion können zur Fachkraft
für Arbeitssicherheit bestellt werden.
Aufgaben
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen den Unternehmer
beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen,
durch
- Beratung, z.B. bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln
und der Gestaltung von Arbeitsplätzen,
- Sicherheitstechnisches Überprüfen von Arbeitsmitteln
und Arbeitsverfahren,
- Beobachtung im Betrieb durch regelmäßige Begehungen,
dabei sollen sie u.a. auch auf sicherheitstechnische Mängel
und die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung
achten,
- Information und Motivation der Beschäftigten, z.B.
indem sie darauf hinwirken, dass die Beschäftigten
vorhandene Schutzeinrichtungen benutzen.
Weitere Hinweise zu den Aufgaben der Fachkraft
für Arbeitssicherheit sind dem Arbeitssicherheitsgesetz
zu entnehmen.
Ausbildung
Die sicherheitstechnische Ausbildung übernimmt in der
Regel die Berufsgenossenschaft, es entstehen dafür keine
Ausbildungskosten.
Nach der Ausbildung sorgen regelmäßige Fortbildungen
dafür, dass die Fachkraft über Neuerungen umfassend
informiert wird.
Bericht
Ein regelmäßiger Bericht der Fachkraft soll Schwachstellen
im Betrieb transparenter machen, um Lösungen schneller
und effizienter erarbeiten zu können. Er dient auch als
Tätigkeitsnachweis der Fachkraft.
Wie oft ein Bericht erstellt werden muss, hängt vom Umfang
der Tätigkeit im Betrieb ab. Im Regelfall sollte einmal
jährlich ein Bericht erstellt werden.
Einsatzzeit
Der Umfang der Tätigkeiten hängt ab von der Anzahl
der Beschäftigten und dem Gefährdungspotential,
dass je nach Tätigkeit in 5 Gruppen eingeteilt ist.
Aus dem Gefährdungspotential ergibt sich für jeden
Mitarbeiter eine jährlich Basiseinsatzzeit. Diese liegt
zwischen 0,2 und 2 Stunden.
Ist ein Arbeitnehmer zusätzlich „physikalischen
Gefährdungen“ oder „Gefährdungen durch
Arbeitsstoffe“ ausgesetzt, werden zur Basiseinsatzzeit
Zuschläge hinzu addiert, die bis zu 0,4 Stunden betragen
können. Daraus ergibt sich die Einsatzzeit pro Arbeitnehmer.
Die Summe aller Einsatzzeiten ergibt dann die Gesamteinsatzzeit.
Weitere Informationen enthält die Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
(BGV A2).
Meldung
Soll ein Mitarbeiter die Funktion der Fachkraft übernehmen,
muss er der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Dabei muss
neben der Ausbildung auch die Einsatzzeit angegeben werden
(Meldeformular
Fachkraft für Arbeitssicherheit PDF). Ebenso muss
der Berufsgenossenschaft mitgeteilt werden, wenn eine Fachkraft
aus dieser Funktion ausscheidet.
Unterschied zu Sicherheitsbeauftragten
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer
und alle betrieblichen Vorgesetzten in Fragen der Arbeitssicherheit
und hat für den gesamten Betrieb umfassende Aufgaben,
z.B. bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und
der Einführung von Arbeitsverfahren. Dazu ist umfangreiches
Fachwissen erforderlich.
Der Sicherheitsbeauftragte ist in der Regel in den Produktionsprozess
eingebunden. Er hat den unmittelbaren Kontakt zu den Kollegen
und soll dabei helfen, die Arbeitssicherheit bei der täglichen
Arbeit in seinem Umfeld umzusetzen. Er berät seinen direkten
Vorgesetzten und ist Vorbild für seine Kollegen.
Sicherheitsfachkraft
und Sicherheitsbeauftragter – zwei Akteure des Arbeitsschutzes
In vielen Betrieben gibt es eine Sicherheitsfachkraft
und einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte. Beide Aufgabenbereiche
beschäftigen sich mit ähnlichen Themen und werden
daher oft verwechselt. Aber trotz Überschneidungen haben
beide Tätigkeiten unterschiedliche Ansatzpunkte und Vorgehensweisen
und sind damit beide hilfreich für den Betrieb.
zurück an den
Anfang
|