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Gefährdungsbeurteilung
Jede Arbeit ist mit Unfall- und Gesundheitsrisiken verbunden.
Aber: Die Risiken sollen möglichst gering gehalten werden.
Das ist für den Beschäftigten, für den Betrieb
und für unsere Gesellschaft von grundlegender Bedeutung.
Will man Gefährdungen gering halten, muss man sie kennen.
Genau dies ist das Ziel der Gefährdungsbeurteilung: Die
Gefährdungen werden systematisch ermittelt.
Hierzu dienen z.B. Listen und Kataloge der Berufsgenossenschaft.
Auf diese Weise erkannte Gefährdungen sind zu beseitigen
bzw. aus dem Weg zu räumen. Dabei ist zu überlegen,
ob man allein eine Lösung findet oder auf Beratung angewiesen
ist. Die Vorgehensweise bei der Beurteilung von Gefährdungen
ist in das Ermessen der Betriebe und Unternehmen gestellt
- unter der Voraussetzung, die Ziele werden erreicht.
Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten müssen
das Ergebnis dokumentieren.
Praktische Durchführung:
In der Praxis bieten sich an:
- Vereinfachtes Beurteilungsverfahren, in erster Linie für
kleinere Betriebe, mit Hilfe von Sicherheits-Beurteilungen,
die nach Gewerbszweigen gegliedert sind
- Gefährdungsbeurteilung mit Hilfe von Gefährdungs-/Belastungskatalogen,
in erster Linie für größere Betriebe
- Unterstützung durch PC-Programme zur Gefährdungsbeurteilung
Vereinfachtes Beurteilungsverfahren, in erster Linie für
kleinere Betriebe:
Sicherheits-Beurteilung, gegliedert nach Gewerbszweigen
Die Berufsgenossenschaft bietet ihren Mitgliedsbetrieben auch
ein vereinfachtes Beurteilungsverfahren an: Für einzelne,
typische Gewerbszweige sind in Form von Prüflisten die
typischen Gefährdungen zusammengestellt. Diese Zusammenstellung
beruht auf dem langjährigen Wissen der Technischen Aufsichtsbeamten
der Berufsgenossenschaft.
Vom Betrieb ist zu überprüfen, welche speziellen
Arbeitssituationen in den Listen nicht berücksichtigt
sind; für diese sind die Listen entsprechend zu ergänzen.
Die Listen sind so aufgebaut, dass sie konkrete Fragen stellen.
Sie "führen" den Ausfüllenden durch seinen
Betrieb. Sie können gleichzeitig als Dokumentation verwendet
werden.
Gefährdungsbeurteilung mit Hilfe von Gefährdungs-/Belastungskatalogen
Verschiedene Berufsgenossenschaften haben gemeinsam ein Verfahren
zur
Gefährdungsbeurteilung entwickelt. Es sieht folgenden
Weg vor:
1. Schritt: Arbeitsbereiche festlegen. Welche Tätigkeiten
werden ausgeführt?
2. Schritt: Gefährdungen ermitteln. Was kann zu
Gefährdungen führen?
3. Schritt: Schutzziele festlegen. Was will ich eigentlich
erreichen?
4. Schritt: Maßnahmen festlegen. Was ist zu tun?
Wer macht was? Bis wann? Externe Beratung festlegen. Wo ist
sie erforderlich?
5. Schritt: Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüfen.
Ist das Schutzziel erreicht oder sind ergänzende Maßnahmen
erforderlich?
Für die einzelnen Arbeitsbereiche, die im 1. Schritt
festgelegt werden, stehen ausführliche Arbeitskataloge
zur Verfügung. Anhand dieser Kataloge können die
Schritte 2 bis 5 durchgeführt und die Ergebnisse eingetragen
werden.
Gefährdungsbeurteilung, Unterstützung durch
PC-Programme
Zur Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen bieten Verlage
und Arbeitsschutz-Spezialisten PC-Programme an.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre
"Gefährdungsbeurteilung - Möglichkeiten zur
Umsetzung in der Praxis" (Bestellnummer 229, in
den Warenkorb)
Gefährdungsbeurteilung
– wichtiger denn je
Um Arbeitsplätze sicher und gesund zu gestalten, wurden
im Arbeitsschutz schon immer Gefährdungen beurteilt.
Aus der Einschätzung, wie wahrscheinlich und wie schwer
ein Unfall sein könnte, ergab sich, welcher Aufwand zur
Sicherung einer Gefahrstelle angemessen war und welche Priorität
die Sicherung dieser Gefahrstelle besaß.
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