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Gefährdungsbeurteilung

Jede Arbeit ist mit Unfall- und Gesundheitsrisiken verbunden. Aber: Die Risiken sollen möglichst gering gehalten werden. Das ist für den Beschäftigten, für den Betrieb und für unsere Gesellschaft von grundlegender Bedeutung.

Will man Gefährdungen gering halten, muss man sie kennen. Genau dies ist das Ziel der Gefährdungsbeurteilung: Die Gefährdungen werden systematisch ermittelt.
Hierzu dienen z.B. Listen und Kataloge der Berufsgenossenschaft. Auf diese Weise erkannte Gefährdungen sind zu beseitigen bzw. aus dem Weg zu räumen. Dabei ist zu überlegen, ob man allein eine Lösung findet oder auf Beratung angewiesen ist. Die Vorgehensweise bei der Beurteilung von Gefährdungen ist in das Ermessen der Betriebe und Unternehmen gestellt - unter der Voraussetzung, die Ziele werden erreicht.

Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten müssen das Ergebnis dokumentieren.

Praktische Durchführung:
In der Praxis bieten sich an:

  • Vereinfachtes Beurteilungsverfahren, in erster Linie für kleinere Betriebe, mit Hilfe von Sicherheits-Beurteilungen, die nach Gewerbszweigen gegliedert sind
  • Gefährdungsbeurteilung mit Hilfe von Gefährdungs-/Belastungskatalogen, in erster Linie für größere Betriebe
  • Unterstützung durch PC-Programme zur Gefährdungsbeurteilung

Vereinfachtes Beurteilungsverfahren, in erster Linie für kleinere Betriebe:
Sicherheits-Beurteilung, gegliedert nach Gewerbszweigen

Die Berufsgenossenschaft bietet ihren Mitgliedsbetrieben auch ein vereinfachtes Beurteilungsverfahren an: Für einzelne, typische Gewerbszweige sind in Form von Prüflisten die typischen Gefährdungen zusammengestellt. Diese Zusammenstellung beruht auf dem langjährigen Wissen der Technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaft.
Vom Betrieb ist zu überprüfen, welche speziellen Arbeitssituationen in den Listen nicht berücksichtigt sind; für diese sind die Listen entsprechend zu ergänzen.
Die Listen sind so aufgebaut, dass sie konkrete Fragen stellen. Sie "führen" den Ausfüllenden durch seinen Betrieb. Sie können gleichzeitig als Dokumentation verwendet werden.

Gefährdungsbeurteilung mit Hilfe von Gefährdungs-/Belastungskatalogen

Verschiedene Berufsgenossenschaften haben gemeinsam ein Verfahren zur
Gefährdungsbeurteilung entwickelt. Es sieht folgenden Weg vor:
1. Schritt: Arbeitsbereiche festlegen. Welche Tätigkeiten werden ausgeführt?
2. Schritt: Gefährdungen ermitteln. Was kann zu Gefährdungen führen?
3. Schritt: Schutzziele festlegen. Was will ich eigentlich erreichen?
4. Schritt: Maßnahmen festlegen. Was ist zu tun? Wer macht was? Bis wann? Externe Beratung festlegen. Wo ist sie erforderlich?
5. Schritt: Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüfen. Ist das Schutzziel erreicht oder sind ergänzende Maßnahmen erforderlich?

Für die einzelnen Arbeitsbereiche, die im 1. Schritt festgelegt werden, stehen ausführliche Arbeitskataloge zur Verfügung. Anhand dieser Kataloge können die Schritte 2 bis 5 durchgeführt und die Ergebnisse eingetragen werden.

Gefährdungsbeurteilung, Unterstützung durch PC-Programme
Zur Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen bieten Verlage und Arbeitsschutz-Spezialisten PC-Programme an.

Weitere Informationen
Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Gefährdungsbeurteilung - Möglichkeiten zur Umsetzung in der Praxis" (Bestellnummer 229, in den Warenkorb)

 

Gefährdungsbeurteilung – wichtiger denn je
Um Arbeitsplätze sicher und gesund zu gestalten, wurden im Arbeitsschutz schon immer Gefährdungen beurteilt. Aus der Einschätzung, wie wahrscheinlich und wie schwer ein Unfall sein könnte, ergab sich, welcher Aufwand zur Sicherung einer Gefahrstelle angemessen war und welche Priorität die Sicherung dieser Gefahrstelle besaß.

 

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