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Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung

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Branchen - Informationen

Gefahrstoffe / Arbeitsstoffe

Beim Umgang mit Gefahrstoffen ist es von zentraler Bedeutung, dass dem Unternehmen alle sicherheitsrelevanten Informationen vorliegen. Diese enthält das Sicherheitsdatenblatt, das der Hersteller bzw. Lieferant unaufgefordert mitliefern muss. Fehlende Sicherheitsdatenblätter müssen umgehend nachgefordert werden. Das Sicherheitsdatenblatt wird benötigt, um Betriebsanweisungen und das Gefahrstoffverzeichnis zu erstellen.
Wird ein Gefahrstoff oder eine gefährliche Zubereitung eingesetzt, ist grundsätzlich zu prüfen, ob es einen weniger gefährlichen Ersatzstoff gibt.

Das Gefahrstoffverzeichnis stellt alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe sowie deren Verbrauchsmengen und Verwendungszwecke zusammen. Es empfiehlt sich, alle verwendeten Arbeitsstoffe in einem Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis zusammenzustellen. Dabei liegt es nahe, neben den Mindestangaben (Bezeichnung, Arbeitsbereich, Verbrauchsmenge, Kennzeichnung: Gefahrensymbole, R-Sätze, S-Sätze) weitere Informationen wie z.B. Arbeitsplatzgrenzwerte, Schutzhandschuhe oder Entsorgungshinweise.
In der Betriebsanweisung legt der Unternehmer fest, wie die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen bzw. Arbeitsstoffen umgehen müssen, um möglichst gefährdungsfrei zu arbeiten. Die Betriebsanweisung muss in Schriftform vorliegen, folgende Gliederung wird empfohlen:
  • Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit
  • Bezeichnungen der Gefahrstoffe
  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
  • Verhalten im Gefahrfall
  • Erste Hilfe
  • Sachgerechte Entsorgung

Die Gefahren für Mensch und Umwelt werden mit Gefahrensymbolen visualisiert.
Bei der Berufsgenossenschaft gibt es entsprechende Vordrucke (Best.-Nr. 139) sowie Piktogramme mit den Gefahrensymbolen (Best.-Nr. 140).
Die Beschäftigten müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich im Umgang mit den Gefahrstoffen unterwiesen werden. Grundlage für diese Unterweisung kann z.B. die Betriebsanweisung sein.

Mit der Erstellung von Betriebsanweisung, eines Gefahrstoffverzeichnisses und der Unterweisung der Mitarbeiter sind die Anforderungen einer Gefährdungsanalyse nach ArbSchG erfüllt.

Gesundheitliche Beschwerden durch Laserdrucker und Fotokopierer ?
Die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung berichtete bereits über eine Studie im Auftrag des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zur Bewertung gesundheitlicher Risiken durch Toner und gab Tipps für die Praxis.

Gefahrstoffverzeichnisse – unnötiger Aufwand oder großer Nutzen?
Die Antwort auf diese Frage hängt vom Ersteller und Nutzer der Verzeichnisse ab. Werden die Arbeitsstoffe, wie Reinigungsmittel, Druckfarben oder Kleber, mit vielen Details nur erfasst und das so erstellte Verzeichnis abgelegt oder werden die Erkenntnisse für den Betrieb nutzbringend ausgewertet? Vielfach hat sich gezeigt, dass durch eine Auswertung letztlich sogar Geld gespart werden kann.

Neue Gefahrstoffverordnung – was ändert sich in der Praxis?
Die Novelle der Gefahrstoffverordnung – genau heißt sie „Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen“ – wurde am 23.12.2004 vom Bundestag beschlossen und trat am 1.1.2005 in Kraft. Sie setzt mehrere EU-Richtlinien und internationale Abkommen um. Gegenüber der alten Gefahrstoffverordnung ergeben sich zahlreiche strukturelle und inhaltliche Änderungen. Wir wollen Ihnen die Auswirkungen dieser gesetzgeberischen Maßnahme für die Betriebe erklären.

Kennzeichnungspflicht: Was muss wie gekennzeichnet sein?
Sicherheitszeichen gibt es in jedem Betrieb. Ist die Kennzeichnung aber auch korrekt und vollständig? Oder verliert der Beschäftigte in einer unüberschaubaren Flut von Piktogrammen den Überblick? Die wichtigsten Kennzeichen für Druckereien und Papier verarbeitende Betriebe sind im Folgenden zusammengefasst.

Neue Arbeitsplatzgrenzwerte
Im Januar 2006 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe – TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ veröffentlicht.

Betriebsanweisung: Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen
Gefahrstoffe sind Bestandteil vieler Produktionsprozesse, doch oft kann man die von ihnen ausgehende Gefahr nicht direkt erkennen. Ist es unvermeidbar, dass Mitarbeiter mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen, besteht eine effektive Schutzmaßnahme darin, die Beschäftigten über Gefährdungen und entsprechende Verhaltensregeln zu informieren. Dies leistet eine Betriebsanweisung.

Lagerung von kleinen Mengen brennbarer Flüssigkeiten im Offsetdruck
Im Offsetdruck werden Wasch- und Reinigungsmittel zum Lösen von Farbresten auf Walzen und Gummitüchern benötigt, aber auch Isopropanol als Feuchtmittelzusatz. Aufgrund des Brand- und Explosionsrisikos dürfen diese Stoffe auch in verschlossenen Gebinden nicht überall und in beliebiger Menge abgestellt werden. Worauf zu achten ist, hängt unter anderem von der Menge der brennbaren Flüssigkeit und ihrem Flammpunkt ab.

REACH: Mehr Sicherheit im Umgang mit Chemikalien
Mit Chemikalien kommen wir nahezu überall in Kontakt: am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld. Die Chemikalienverordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) hat zum Ziel, Mensch und Umwelt besser als bisher vor möglichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien zu schützen. Sie tritt am 1.6. 2007 in Kraft und gilt dann unmittelbar.

Neue europäische Gefahrenbewertung für PUR-Klebstoffe
Die neue Bewertung für das in PUR-Klebstoffen enthaltene monomere Isocyanat MDI durch die EU und eine neue technische Regel zumThema Isocyanate des Ausschusses für Gefahrstoffe beim Bundesarbeitsministerium haben viele Anwender verunsichert.

„Gute Praxis“ – Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen
Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist eine wichtige betriebliche Aufgabe. Dabei sind komplexe Anforderungen zu beachten, z.B. REACH, GHS, neue Grenzwerte und weitere Änderungen im Gefahrstoffrecht. Vor diesem Hintergrund stellt die Berufsgenossenschaft Handlungshilfen zur sicheren Gestaltung der Arbeitsplätze nach dem Stand der Technik zur Verfügung. Wer diese Gestaltungsregeln beachtet, kann den Aufwand für die Gefährdungsbeurteilung deutlich reduzieren.

Wasserloser Zeitungsdruck – weniger Chemie, bessere Ergonomie
Wer eine neue Maschine kauft, entscheidet auch, welche Gefahrstoffe eingesetzt werden und wie viele davon. Im Offsetdruck gilt das insbesondere für den Einsatz von IPA. Immer mehr Druckereien versuchen, den Verbrauch an IPA zu reduzieren oder völlig auf IPA zu verzichten. Die Freiburger Druck GmbH ist einen neuen Weg gegangen. Seit Februar 2006 produziert in Freiburg die erste Zeitungsrotation, die wasserlos druckt.

 

 
 
Medienliste
 
Gefahrstoffverordnung
 
Informationsstelle für Sicherheitsdatenblätter beim BIA
 
Technische Regeln für Gefahrstoffe
 
Muster Gefahrstoff-verzeichnis
 
Betriebsanweisung, Formular