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Gefahrstoffe / Arbeitsstoffe
Beim Umgang mit Gefahrstoffen ist es von zentraler Bedeutung,
dass dem Unternehmen alle sicherheitsrelevanten Informationen
vorliegen. Diese enthält das Sicherheitsdatenblatt,
das der Hersteller bzw. Lieferant unaufgefordert mitliefern
muss. Fehlende Sicherheitsdatenblätter müssen umgehend
nachgefordert werden. Das Sicherheitsdatenblatt wird benötigt,
um Betriebsanweisungen und das Gefahrstoffverzeichnis zu erstellen.
Wird ein Gefahrstoff oder eine gefährliche Zubereitung
eingesetzt, ist grundsätzlich zu prüfen, ob es einen
weniger gefährlichen Ersatzstoff gibt.
Das Gefahrstoffverzeichnis stellt alle im Betrieb
verwendeten Gefahrstoffe sowie deren Verbrauchsmengen und
Verwendungszwecke zusammen. Es empfiehlt sich, alle verwendeten
Arbeitsstoffe in einem Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis
zusammenzustellen. Dabei liegt es nahe, neben den Mindestangaben
(Bezeichnung, Arbeitsbereich, Verbrauchsmenge, Kennzeichnung:
Gefahrensymbole, R-Sätze, S-Sätze) weitere Informationen
wie z.B. Arbeitsplatzgrenzwerte, Schutzhandschuhe oder Entsorgungshinweise.
In der Betriebsanweisung legt der Unternehmer fest,
wie die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen bzw. Arbeitsstoffen
umgehen müssen, um möglichst gefährdungsfrei
zu arbeiten. Die Betriebsanweisung muss in Schriftform vorliegen,
folgende Gliederung wird empfohlen:
- Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit
- Bezeichnungen der Gefahrstoffe
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall
- Erste Hilfe
- Sachgerechte Entsorgung
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Die Gefahren für Mensch und Umwelt werden mit Gefahrensymbolen
visualisiert.
Bei der Berufsgenossenschaft gibt es entsprechende Vordrucke
(Best.-Nr. 139) sowie Piktogramme mit den Gefahrensymbolen
(Best.-Nr. 140).
Die Beschäftigten müssen regelmäßig,
mindestens einmal jährlich im Umgang mit den Gefahrstoffen
unterwiesen werden. Grundlage für diese Unterweisung
kann z.B. die Betriebsanweisung sein.
Mit der Erstellung von Betriebsanweisung, eines Gefahrstoffverzeichnisses
und der Unterweisung der Mitarbeiter sind die Anforderungen
einer Gefährdungsanalyse nach ArbSchG erfüllt.
Gesundheitliche
Beschwerden durch Laserdrucker und Fotokopierer ?
Die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung berichtete
bereits über eine Studie im Auftrag des Bundesinstitutes
für Risikobewertung (BfR) zur Bewertung gesundheitlicher
Risiken durch Toner und gab Tipps für die Praxis.
Gefahrstoffverzeichnisse
– unnötiger Aufwand oder großer Nutzen?
Die Antwort auf diese Frage hängt vom Ersteller und Nutzer
der Verzeichnisse ab. Werden die Arbeitsstoffe, wie Reinigungsmittel,
Druckfarben oder Kleber, mit vielen Details nur erfasst und
das so erstellte Verzeichnis abgelegt oder werden die Erkenntnisse
für den Betrieb nutzbringend ausgewertet? Vielfach hat
sich gezeigt, dass durch eine Auswertung letztlich sogar Geld
gespart werden kann.
Neue
Gefahrstoffverordnung – was ändert sich in der
Praxis?
Die Novelle der Gefahrstoffverordnung – genau heißt
sie „Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen“
– wurde am 23.12.2004 vom Bundestag beschlossen und
trat am 1.1.2005 in Kraft. Sie setzt mehrere EU-Richtlinien
und internationale Abkommen um. Gegenüber der alten Gefahrstoffverordnung
ergeben sich zahlreiche strukturelle und inhaltliche Änderungen.
Wir wollen Ihnen die Auswirkungen dieser gesetzgeberischen
Maßnahme für die Betriebe erklären.
Kennzeichnungspflicht:
Was muss wie gekennzeichnet sein?
Sicherheitszeichen gibt es in jedem Betrieb. Ist
die Kennzeichnung aber auch korrekt und vollständig?
Oder verliert der Beschäftigte in einer unüberschaubaren
Flut von Piktogrammen den Überblick? Die wichtigsten
Kennzeichen für Druckereien und Papier verarbeitende
Betriebe sind im Folgenden zusammengefasst.
Neue Arbeitsplatzgrenzwerte
Im Januar 2006 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe die
Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe –
TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ veröffentlicht.
Betriebsanweisung:
Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen
Gefahrstoffe sind Bestandteil vieler Produktionsprozesse,
doch oft kann man die von ihnen ausgehende Gefahr nicht direkt
erkennen. Ist es unvermeidbar, dass Mitarbeiter mit Gefahrstoffen
in Kontakt kommen, besteht eine effektive Schutzmaßnahme
darin, die Beschäftigten über Gefährdungen
und entsprechende Verhaltensregeln zu informieren. Dies leistet
eine Betriebsanweisung.
Lagerung
von kleinen Mengen brennbarer Flüssigkeiten im Offsetdruck
Im Offsetdruck werden Wasch- und Reinigungsmittel zum Lösen
von Farbresten auf Walzen und Gummitüchern benötigt,
aber auch Isopropanol als Feuchtmittelzusatz. Aufgrund des
Brand- und Explosionsrisikos dürfen diese Stoffe auch
in verschlossenen Gebinden nicht überall und in beliebiger
Menge abgestellt werden. Worauf zu achten ist, hängt
unter anderem von der Menge der brennbaren Flüssigkeit
und ihrem Flammpunkt ab.
REACH:
Mehr Sicherheit im Umgang mit Chemikalien
Mit Chemikalien kommen wir nahezu überall in Kontakt:
am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld. Die Chemikalienverordnung
zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien
(REACH) hat zum Ziel, Mensch und Umwelt besser als bisher
vor möglichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien zu
schützen. Sie tritt am 1.6. 2007 in Kraft und gilt dann
unmittelbar.
Neue europäische
Gefahrenbewertung für PUR-Klebstoffe
Die neue Bewertung für das in PUR-Klebstoffen enthaltene
monomere Isocyanat MDI durch die EU und eine neue technische
Regel zumThema Isocyanate des Ausschusses für Gefahrstoffe
beim Bundesarbeitsministerium haben viele Anwender verunsichert.
„Gute
Praxis“ – Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen
Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist eine wichtige betriebliche
Aufgabe. Dabei sind komplexe Anforderungen zu beachten, z.B.
REACH, GHS, neue Grenzwerte und weitere Änderungen im
Gefahrstoffrecht. Vor diesem Hintergrund stellt die Berufsgenossenschaft
Handlungshilfen zur sicheren Gestaltung der Arbeitsplätze
nach dem Stand der Technik zur Verfügung. Wer diese Gestaltungsregeln
beachtet, kann den Aufwand für die Gefährdungsbeurteilung
deutlich reduzieren.
Wasserloser
Zeitungsdruck – weniger Chemie, bessere Ergonomie
Wer eine neue Maschine kauft, entscheidet auch, welche Gefahrstoffe
eingesetzt werden und wie viele davon. Im Offsetdruck gilt
das insbesondere für den Einsatz von IPA. Immer mehr
Druckereien versuchen, den Verbrauch an IPA zu reduzieren
oder völlig auf IPA zu verzichten. Die Freiburger Druck
GmbH ist einen neuen Weg gegangen. Seit Februar 2006 produziert
in Freiburg die erste Zeitungsrotation, die wasserlos druckt.
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