| Ladungssicherung
Nur langsam spricht es sich bei den Verkehrsteilnehmern herum:
Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Absender einer Ladung
ist für die richtige Sicherung verantwortlich
In der Pflicht: Absender, Verlader, Fahrzeughalter
und Fahrer
Damit die Ladung richtig gesichert wird, müssen Absender,
Verlader, Fahrer und Fahrzeughalter bzw. Spediteur ihren Teil
beitragen. Die Spedition muss ein geeignetes Fahrzeug mit
den passenden Hilfsmitteln zur Ladungssicherung bereitstellen,
der Verlader muss die Ladung richtig sichern, der Fahrer und
der Absender müssen die Sicherung der Ladung kontrollieren.
Liefert z.B. eine Druckerei Broschüren selbst aus, trägt
sie auch die Gesamtverantwortung für die Ladungssicherung.
In vielen Fällen wird aber eine Spedition beauftragt,
die Ladung abzuholen, zu verladen und zu transportieren. Selbst
dann bleibt aber der Absender in der Pflicht, die richtige
Sicherung seiner Ladung zu kontrollieren.
Pflichten des Absenders
Der Absender muss der Spedition z.B. Gewicht, Abmessungen
und ggf. Schwerpunktlage der zu transportierenden Ladung angeben.
Diese Angaben braucht die Spedition, um das geeignete Fahrzeug
und die richtigen Hilfsmittel zur Ladungssicherung auszuwählen.
Für den sicheren Transport muss der Absender die Ladung
in einer transportfähigen Einheit bereitstellen. Der
Absender muss auch kontrollieren, ob das Fahrzeug geeignet
ist, ob die richtigen Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden
sind und ob die Ladung für den Transport ausreichend
gesichert ist. Damit der Absender (in den meisten Fällen
ist er auch gleichzeitig Verlader) seine Verpflichtungen zur
Ladungssicherung wahrnehmen kann, braucht er neben Kenntnissen
zur Ladungssicherung einen Maßnahmenplan.
Verantwortlichen (Leiter der Ladearbeiten) benennen
und ausbilden lassen
Dieser trägt die Verantwortung für die Ladungssicherung
und braucht dazu entsprechende Kenntnisse. Damit er seine
Aufgaben erfüllen kann, muss er die notwendigen Fachkenntnisse
erlangen, etwa durch die Teilnahme am BG-Lehrgang „Sachkundiger
der Ladungssicherung“.
Anforderungen an Fahrzeuge festlegen
Für jede Transportaufgabe muss die Ladungssicherung speziell
festgelegt werden. So muss ermittelt werden, welche Fahrzeugtypen
geeignet und welche Hilfsmittel für die Ladungssicherung
erforderlich sind.
Ladungssicherungsmaßnahmen festlegen
Bei der Festlegung der Ladungssicherungsmaßnahmen sind
die VDI-Richtlinien der Reihe 2700 als Stand der Technik zu
beachten. So ist z.B. zu prüfen:
- Welche Art der Ladungssicherung, form- oder kraftschlüssig,
ist geeignet?
- Mit wie vielen Zurrgurten, Seiten- oder Klemmbrettern
ist die Ladung zu sichern?
- Sind rutschhemmende Materialen zur Reibwerterhöhung
oder Luftsäcke zum Auffüllen von Staulücken
erforderlich?
Beladeanweisungen erstellen
In Beladeanweisungen sollten die Ladungssicherungsmaßnahmen
dokumentiert werden. Mit Skizzen oder Fotos ergänzt,
machen sie leicht verständlich, welche Sicherungsmaßnahmen
bei welchem Fahrzeugtyp und welcher Ladung durchzuführen
sind.
Versandmitarbeiter ein- und unterweisen
Mitarbeiter, die mit der Ladungssicherung beauftragt sind,
müssen mindestens einmal alle 3 Jahre geschult werden.
Hierbei sind Inhalte, wie physikalische Grundlagen zur Ladungssicherung,
Eigenschaften der Ladung, Möglichkeiten der Ladungssicherung
zu vermitteln.
Fahrzeugkontrollen vor und nach dem Beladen
Vor dem Beladen sollte der Zustand des Fahrzeuges geprüft
werden. Dazu gehören z.B.:
- Wie ist der Zustand der Ladefläche? Ist sie besenrein,
fettfrei und unbeschädigt?
- Wie ist der Zustand der Planen und Wände?
- Sind die mit der Spedition vereinbarten Hilfsmittel zur
Ladungssicherung an Bord und in der vereinbarten Stückzahl
vorhanden?
Nach dem Beladen sollte der „Leiter der Ladearbeiten“
oder ein beauftragter Mitarbeiter kontrollieren, ob die Ladungssicherung
entsprechend der Beladeanweisung durchgeführt wurde.
In bestimmten Fällen kann es sogar sinnvoll sein, ein
Foto der gesicherten Ladung zu machen. Erst nach der Kontrolle
der Ladungssicherungsmaßnahmen dürfen die Transportunterlagen
abgezeichnet werden. Diese Unterschrift gilt im Zweifelsfall
als Freigabe.
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