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Lärmschutz
Entstehung von Lärmschwerhörigkeit
Alle Töne und Geräusche, die wir hören, breiten
sich in Form von Druckschwankungen in der Luft als Schallwellen
aus. Schallwellen werden von der Ohrmuschel aufgefangen und
in den Gehörgang zum Trommelfell geleitet. Von hier werden
die Schwingungen über die Gehörknöchelchen
in das Innenohr, die etwa erbsengroße Schnecke, übertragen.
Hier findet das Hören im sogenannten Cortischen Organ
statt. 30 000 hochempfindliche Haarzellen, die auf die Druckschwankungen
reagieren, leiten diese als elektrische Impulse an das Gehirn
weiter.
Lärmschwerhörigkeit entsteht dadurch, dass diese
Haarzellen im Cortischen Organ zugrunde gehen, sich praktisch
auflösen. Warum?
Die Haarzellen werden bei jeder Druckänderung verbogen.
Sie versuchen dabei ständig, sich gegen den Druck wieder
aufzurichten. Dafür benötigen sie Energie, die über
den Blutkreislauf zugeführt wird. Wirkt aber über
einen längeren Zeitraum eine hohe Schallintensität
ein, also ein Geräusch mit hoher Lautstärke, ist
die Blutversorgung nicht mehr ausreichend. Die Folge ist eine
Ermüdung der Haarzellen. Der Mensch hat nun den Eindruck,
er habe sich an den Lärm gewöhnt, da er ihn nicht
mehr so stark wahrnimmt. Leider stimmt das nicht!
Folgt auf diese Ermüdung keine ausreichende Erholung,
dann werden die Haarzellen geschädigt und können
zugrunde gehen.
Von einer Schädigung sind zunächst diejenigen Haarzellen
betroffen, die für das Verständnis von Sprache besonders
wichtig sind. Bei jeder neuen Überlastung durch Lärm
werden jedoch weitere Zellen zerstört: die Schwerhörigkeit
nimmt zu. Einmal zerstörte Haarzellen können nicht
mehr ersetzt oder neu gebildet werden!
Das bedeutet:
- Lärmschwerhörigkeit kann weder geheilt
noch gebessert werden.
- Technische Maßnahmen (Hörgeräte)
können nur in seltenen Fällen helfen.
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Hörgeräte können lediglich die Lautstärke
einzelner Frequenzen soweit anheben, dass die Hörschwelle
überschritten wird. Sind in einem Frequenzbereich alle
Haarzellen zerstört, kann auch ein Hörgerät keine
Wahrnehmung mehr erzielen.
Die Gefahr der Lärmschwerhörigkeit ist abhängig
von der Höhe des Schallpegels und der Dauer der Einwirkung.
Wird kein Gehörschutz getragen, ist bereits ab 85 dB(A)
mit Gehörschäden zu rechnen: Wirkt täglich
ein Schalldruckpegel von 90 dB(A) über acht Stunden ein,
ist bei 5% der Beschäftigten bereits nach 10 Jahren die
Sprachwahrnehmung erheblich beeinträchtigt.
Lärm beeinflusst auch das vegetative Nervensystem, das
Atmung, Blutkreislauf und Stoffwechsel reguliert.
Es kann z.B. zu folgenden Reaktionen kommen:
- Erhöhung der Herzfrequenz, d.h. das Herz schlägt
schneller
- Verengung der Blutgefäße mit Erniedrigung der
Hauttemperatur
- Verspannung der Muskulatur
- Allgemeine Nervosität
- Kopfschmerzen
- Schlafstörungen
- Kreislaufstörungen
- Hemmung der verschiedenen Funktionen des Verdauungsapparates
- Allgemeiner Leistungsabfall
Man kann diese Symptome als inneren Erregungszustand bezeichnen.
Kommen diese Lärmfaktoren mit anderen Stressfaktoren
zusammen, wird die Wirkung noch verstärkt.
Lärmquellen
Lärmbelastungen entstehen durch Schallabstrahlungen von
Maschinen sowie durch Reflexionen dieser Schallwellen im Raum.
Maßnahmen zum Lärmschutz
Zur Verminderung von Lärmbelastungen sind technische
Maßnahmen (Schallschutz an Maschinen, raumakustische
Maßnahmen) grundsätzlich vorzuziehen.
Erst in zweiter Linie sind persönliche Schutzmaßnahmen,
das Tragen von Gehörschutz, anzuwenden
Schallschutz an Maschinen
Der Geräuschpegel von Maschinen kann z.B. durch Kapselung,
Lärmschutzklappen oder Drosselung der Maschinenleistung
verringert werden.
Raumrückwirkung
Der Schallpegel wird durch Reflexionen von Wänden, Decke
und Fußboden verstärkt, da die Reflexionen zu dem
direkt abgestrahlten Schall addiert werden müssen. Diesen
Effekt bezeichnet man als Raumrückwirkung.
Die Raumrückwirkung ist abhängig von Form und Größe
des Raumes sowie von den verwendeten Materialien, aus denen
Decken und Wände bestehen.
Sind die Räume niedrig und der Boden, die Wände
sowie die Decke aus schallhartem Material, werden die Schallwellen
fast ungeschwächt in den Raum reflektiert. Dies führt
zu erheblich erhöhten Schallpegeln am Arbeitplatz.
Raumakustik
Die Raumakustik wird häufig vernachlässigt, auch
bei Neubauten. Bei Neubauten müssen die Begrenzungsflächen
(Boden, Wände, Decke) so gestaltet sein, dass 30 % der
von Maschinen abgestrahlten Schallenergie absorbiert werden.
Dies ist nachträglich nur über zusätzliches
Schallabsorptionsmaterial, das an der Decke oder an den Wänden
angebracht wird, zu erreichen. Bei einem Neubau besteht die
Möglichkeit, durch geeignete Auswahl der Baustoffe diese
Werte einzuhalten.
Organisatorische Maßnahmen
Bei einem Schallpegel ab 85 dB(A) muss persönlicher Gehörschutz
zur Verfügung gestellt werden. Einen genauen Überblick
über die Schallpegel an den Arbeitsplätzen sollte
man sich mit einer Schallmessung verschaffen. Gleichzeitig
muss das Gehör der Beschäftigten regelmäßig
(alle drei Jahre) untersucht werden.
Ist der Schallpegel über 90 dB(A), müssen die Beschäftigten
den Gehörschutz zwingend benutzen. Außerdem sind
diese lauten Bereiche zu kennzeichnen, ein Maßnahmenkatalog
zur Schallreduzierung ist zu erarbeiten. Welche Art von Gehörschutz,
also ob Kapseln, Stöpsel oder Watte, benutzt wird, ist
zweitrangig. Die Auswahl sollte aufgrund der Erfordernisse
am Arbeitsplatz getroffen werden. Wichtiger ist, dass der
Gehörschutz konsequent über die gesamte Zeit getragen
wird. Die Wirkung des Gehörschutzes hängt von der
Tragedauer ab!
In jedem Fall müssen die Beschäftigten über
die vorhandene Lärmgefährdung und die richtige Benutzung
der technischen Lärmminderungsmaßnahmen sowie des
Gehörschutzes unterwiesen werden.
Gehörschutzstöpsel
richtig einsetzen
Um die Ohren vor Lärm zu schützen, werden häufig
Gehörschutzstöpsel aus Schaumstoff verwendet. Diese
sind mit unterschiedlichen Dämmwerten für unterschiedliche
Lärmpegel lieferbar. Einen wirksamen Lärmschutz
bieten sie aber nur, wenn sie korrekt eingesetzt werden.
Auch das
Gehör braucht Pausen
Lärm ist mittlerweile für viele ein täglicher
Begleiter. Laute Maschinen am Arbeitsplatz, Straßen-
oder Fluglärm oder die laute Telefonstimme des Büronachbarn.
Auch in der Freizeit gehört der Lärm dazu, gerade
für Jugendliche: laute Musik in der Disco, im Auto oder
aus dem MP3-Player. Die Auswirkungen von Lärm sind vielfältig.
Stress, verbunden mit Konzentrationsschwächen kann durch
unterschiedliche Dauergeräusche ausgelöst werden:
schon das Tropfen eines Wasserhahns kann genügen. Besonders
problematisch ist der Lärm, der unserem Gehör bleibende
Schäden zufügt: Lärmschwerhörigkeit oder
bleibende Dauergeräuschempfindungen, der so genannte
Tinnitus, sind nicht heilbar.
Lärmschutz
neu geregelt – besserer Schutz für die Beschäftigten
Die Beeinträchtigung durch Lärm am Arbeitsplatz
soll künftig gesenkt werden. Das regelt die neue Verordnung
zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch
Lärm und Vibrationen, mit der der Gesetzgeber eine EG-Richtlinie
in Deutsches Recht umsetzt. Diese Verordnung ist am 9. März
2007 in Kraft getreten. Gegenüber der bisher geltenden
Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ sinken
die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen
um 5 Dezibel (A). Viele Betriebe müssen künftig
ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen
ausarbeiten und durchführen, um die Lärmexposition
zu verringern. Die Berufsgenossenschaft unterstützt die
Betriebe dabei.
Schwerpunktaktion
Lärm
Berufsgenossenschaft unterstützt Kleinbetriebe
– Umsetzung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Zu viel
in den Ohren? Lärmminderungsprogramme beugen Gehörschäden
vor
In vielen produzierenden Betrieben unserer Branche ist es
zu laut. Den Beschäftigten drohen bleibende Gehörschäden.
Bei zu hoher Lärmbelastung muss der Betrieb ein Lärmminderungsprogramm
aufstellen. Das Tragen von Gehörschutz reicht nicht aus
– am wirkungsvollsten sind technische Maßnahmen.
Was können Betriebe tun, um die Lärmbelastung zu
verringern?
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