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Lärmschutz

Entstehung von Lärmschwerhörigkeit
Alle Töne und Geräusche, die wir hören, breiten sich in Form von Druckschwankungen in der Luft als Schallwellen aus. Schallwellen werden von der Ohrmuschel aufgefangen und in den Gehörgang zum Trommelfell geleitet. Von hier werden die Schwingungen über die Gehörknöchelchen in das Innenohr, die etwa erbsengroße Schnecke, übertragen. Hier findet das Hören im sogenannten Cortischen Organ statt. 30 000 hochempfindliche Haarzellen, die auf die Druckschwankungen reagieren, leiten diese als elektrische Impulse an das Gehirn weiter.

Lärmschwerhörigkeit entsteht dadurch, dass diese Haarzellen im Cortischen Organ zugrunde gehen, sich praktisch auflösen. Warum?

Die Haarzellen werden bei jeder Druckänderung verbogen. Sie versuchen dabei ständig, sich gegen den Druck wieder aufzurichten. Dafür benötigen sie Energie, die über den Blutkreislauf zugeführt wird. Wirkt aber über einen längeren Zeitraum eine hohe Schallintensität ein, also ein Geräusch mit hoher Lautstärke, ist die Blutversorgung nicht mehr ausreichend. Die Folge ist eine Ermüdung der Haarzellen. Der Mensch hat nun den Eindruck, er habe sich an den Lärm gewöhnt, da er ihn nicht mehr so stark wahrnimmt. Leider stimmt das nicht!

Folgt auf diese Ermüdung keine ausreichende Erholung, dann werden die Haarzellen geschädigt und können zugrunde gehen.

Von einer Schädigung sind zunächst diejenigen Haarzellen betroffen, die für das Verständnis von Sprache besonders wichtig sind. Bei jeder neuen Überlastung durch Lärm werden jedoch weitere Zellen zerstört: die Schwerhörigkeit nimmt zu. Einmal zerstörte Haarzellen können nicht mehr ersetzt oder neu gebildet werden!

Das bedeutet:
  • Lärmschwerhörigkeit kann weder geheilt noch gebessert werden.
  • Technische Maßnahmen (Hörgeräte) können nur in seltenen Fällen helfen.

Hörgeräte können lediglich die Lautstärke einzelner Frequenzen soweit anheben, dass die Hörschwelle überschritten wird. Sind in einem Frequenzbereich alle Haarzellen zerstört, kann auch ein Hörgerät keine Wahrnehmung mehr erzielen.

Die Gefahr der Lärmschwerhörigkeit ist abhängig von der Höhe des Schallpegels und der Dauer der Einwirkung. Wird kein Gehörschutz getragen, ist bereits ab 85 dB(A) mit Gehörschäden zu rechnen: Wirkt täglich ein Schalldruckpegel von 90 dB(A) über acht Stunden ein, ist bei 5% der Beschäftigten bereits nach 10 Jahren die Sprachwahrnehmung erheblich beeinträchtigt.

Lärm beeinflusst auch das vegetative Nervensystem, das Atmung, Blutkreislauf und Stoffwechsel reguliert.
Es kann z.B. zu folgenden Reaktionen kommen:

  • Erhöhung der Herzfrequenz, d.h. das Herz schlägt schneller
  • Verengung der Blutgefäße mit Erniedrigung der Hauttemperatur
  • Verspannung der Muskulatur
  • Allgemeine Nervosität
  • Kopfschmerzen
  • Schlafstörungen
  • Kreislaufstörungen
  • Hemmung der verschiedenen Funktionen des Verdauungsapparates
  • Allgemeiner Leistungsabfall

Man kann diese Symptome als inneren Erregungszustand bezeichnen. Kommen diese Lärmfaktoren mit anderen Stressfaktoren zusammen, wird die Wirkung noch verstärkt.

 

Lärmquellen
Lärmbelastungen entstehen durch Schallabstrahlungen von Maschinen sowie durch Reflexionen dieser Schallwellen im Raum.

Maßnahmen zum Lärmschutz
Zur Verminderung von Lärmbelastungen sind technische Maßnahmen (Schallschutz an Maschinen, raumakustische Maßnahmen) grundsätzlich vorzuziehen.
Erst in zweiter Linie sind persönliche Schutzmaßnahmen, das Tragen von Gehörschutz, anzuwenden

Schallschutz an Maschinen
Der Geräuschpegel von Maschinen kann z.B. durch Kapselung, Lärmschutzklappen oder Drosselung der Maschinenleistung verringert werden.

Raumrückwirkung
Der Schallpegel wird durch Reflexionen von Wänden, Decke und Fußboden verstärkt, da die Reflexionen zu dem direkt abgestrahlten Schall addiert werden müssen. Diesen Effekt bezeichnet man als Raumrückwirkung.
Die Raumrückwirkung ist abhängig von Form und Größe des Raumes sowie von den verwendeten Materialien, aus denen Decken und Wände bestehen.
Sind die Räume niedrig und der Boden, die Wände sowie die Decke aus schallhartem Material, werden die Schallwellen fast ungeschwächt in den Raum reflektiert. Dies führt zu erheblich erhöhten Schallpegeln am Arbeitplatz.

Raumakustik
Die Raumakustik wird häufig vernachlässigt, auch bei Neubauten. Bei Neubauten müssen die Begrenzungsflächen (Boden, Wände, Decke) so gestaltet sein, dass 30 % der von Maschinen abgestrahlten Schallenergie absorbiert werden. Dies ist nachträglich nur über zusätzliches Schallabsorptionsmaterial, das an der Decke oder an den Wänden angebracht wird, zu erreichen. Bei einem Neubau besteht die Möglichkeit, durch geeignete Auswahl der Baustoffe diese Werte einzuhalten.

Organisatorische Maßnahmen
Bei einem Schallpegel ab 85 dB(A) muss persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Einen genauen Überblick über die Schallpegel an den Arbeitsplätzen sollte man sich mit einer Schallmessung verschaffen. Gleichzeitig muss das Gehör der Beschäftigten regelmäßig (alle drei Jahre) untersucht werden.
Ist der Schallpegel über 90 dB(A), müssen die Beschäftigten den Gehörschutz zwingend benutzen. Außerdem sind diese lauten Bereiche zu kennzeichnen, ein Maßnahmenkatalog zur Schallreduzierung ist zu erarbeiten. Welche Art von Gehörschutz, also ob Kapseln, Stöpsel oder Watte, benutzt wird, ist zweitrangig. Die Auswahl sollte aufgrund der Erfordernisse am Arbeitsplatz getroffen werden. Wichtiger ist, dass der Gehörschutz konsequent über die gesamte Zeit getragen wird. Die Wirkung des Gehörschutzes hängt von der Tragedauer ab!
In jedem Fall müssen die Beschäftigten über die vorhandene Lärmgefährdung und die richtige Benutzung der technischen Lärmminderungsmaßnahmen sowie des Gehörschutzes unterwiesen werden.

Gehörschutzstöpsel richtig einsetzen
Um die Ohren vor Lärm zu schützen, werden häufig Gehörschutzstöpsel aus Schaumstoff verwendet. Diese sind mit unterschiedlichen Dämmwerten für unterschiedliche Lärmpegel lieferbar. Einen wirksamen Lärmschutz bieten sie aber nur, wenn sie korrekt eingesetzt werden.

Auch das Gehör braucht Pausen
Lärm ist mittlerweile für viele ein täglicher Begleiter. Laute Maschinen am Arbeitsplatz, Straßen- oder Fluglärm oder die laute Telefonstimme des Büronachbarn. Auch in der Freizeit gehört der Lärm dazu, gerade für Jugendliche: laute Musik in der Disco, im Auto oder aus dem MP3-Player. Die Auswirkungen von Lärm sind vielfältig. Stress, verbunden mit Konzentrationsschwächen kann durch unterschiedliche Dauergeräusche ausgelöst werden: schon das Tropfen eines Wasserhahns kann genügen. Besonders problematisch ist der Lärm, der unserem Gehör bleibende Schäden zufügt: Lärmschwerhörigkeit oder bleibende Dauergeräuschempfindungen, der so genannte Tinnitus, sind nicht heilbar.

Lärmschutz neu geregelt – besserer Schutz für die Beschäftigten
Die Beeinträchtigung durch Lärm am Arbeitsplatz soll künftig gesenkt werden. Das regelt die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen, mit der der Gesetzgeber eine EG-Richtlinie in Deutsches Recht umsetzt. Diese Verordnung ist am 9. März 2007 in Kraft getreten. Gegenüber der bisher geltenden Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ sinken die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um 5 Dezibel (A). Viele Betriebe müssen künftig ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen ausarbeiten und durchführen, um die Lärmexposition zu verringern. Die Berufsgenossenschaft unterstützt die Betriebe dabei.

Schwerpunktaktion Lärm
Berufsgenossenschaft unterstützt Kleinbetriebe – Umsetzung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Zu viel in den Ohren? Lärmminderungsprogramme beugen Gehörschäden vor
In vielen produzierenden Betrieben unserer Branche ist es zu laut. Den Beschäftigten drohen bleibende Gehörschäden. Bei zu hoher Lärmbelastung muss der Betrieb ein Lärmminderungsprogramm aufstellen. Das Tragen von Gehörschutz reicht nicht aus – am wirkungsvollsten sind technische Maßnahmen. Was können Betriebe tun, um die Lärmbelastung zu verringern?

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Medienliste

Schallschutz durch Baumaßnahmen

Auswahl geeigneter Gehörschützer

Neuregelung durch EG-Richtlinie

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen