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Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung

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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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Rechtliche Grundlagen

Unfallverhütungsvorschriften gehören zu dem Handwerkszeug für jeden, der sich mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beschäftigt. Es gibt derzeit über 100 Unfallverhütungsvorschriften, von denen der einzelne Betrieb nur eine kleine Auswahl benötigt. Die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung hat 11 Unfallverhütungsvorschriften erlassen, weil sie für viele Betriebe unserer Branche relevant sind. Im Einzelfall sind aber u. U. weitere Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Ergänzt werden die Unfallverhütungsvorschriften durch sogenannte Sicherheitsregeln, in denen praktische Hinweise für die Umsetzung der Schutzziele zusammengestellt sind.

Neben den Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften gibt es auch staatliche Arbeitsschutzvorschriften: Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz und Verordnungen, wie die Maschinenverordnung zum Gerätesicherheitsgesetz. Die Maschinenverordnung setzt die EG-Maschinenrichtlinie in deutsches Recht um und legt z. B. fest, dass neue Maschinen seit dem 1. Januar 1995 nach den Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie beschaffen sein müssen. Die Beschaffenheitsanforderungen werden in europäischen Normen näher spezifiziert. Entsprechende Beschaffenheitsanforderungen in Unfallverhütungsvorschriften sind für diese Maschinen nicht mehr anzuwenden, gelten aber nach wie vor für alle Maschinen, die bis zum 31.12.1994 in Betrieb genommen wurden, wenn diese nicht bereits die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen. Es liegt nahe, Beschaffenheitsanforderungen aus den Unfallverhütungsvorschriften zu streichen. Dadurch entfallen einige Unfallverhütungsvorschriften bis auf wenige Einzelregelungen oder sogar vollständig. Es wurde notwendig, die Unfallverhütungsvorschriften und das gesamte Berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk neu zu strukturieren und die Gesamtzahl der Vorschriften zu reduzieren.

Verantwortung trägt der Vorgesetzte
Im Tagesgeschäft eines Geschäftsführers oder Betriebsleiters steht der wirtschaftliche Erfolg im Vordergrund. Da bleibt vielen keine Zeit, sich mit der Verantwortung im Arbeitsschutz zu beschäftigen. Wer die Zeit dafür erst nach einem schweren Arbeitsunfall findet, erlebt möglicherweise eine unangenehme Überraschung. Anhand einer Empfehlungsliste kann jeder prüfen, ob er das Wichtigste getan hat.

Betriebsfeste als versicherte Tätigkeit
Die Berufsgenossenschaft deckt durch betriebliche Tätigkeit entstandene Risiken ab. Was darüber hinaus zur betrieblichen Risikosphäre gehört, ist durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes festgelegt worden. Hier ein Überblick über den Versicherungsschutz bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen.

Betriebssport – Sport als versicherte Tätigkeit
Die Berufsgenossenschaft deckt durch betriebliche Tätigkeit entstandene Risiken ab. Dazu kann auch Betriebssport zählen, wenn er der betrieblichen Risikosphäre eindeutig zugeordnet werden kann. Was zur betrieblichen Risikosphäre gehört, ist durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes festgelegt worden.

Eine Reform mit einigen Verbesserungen und manchem Haken
Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung – hat nicht nur einen langen Namen. Es steckt auch einiges drin. Eine Reihe von Neuerungen bringen Verbesserungen für die Unternehmer. Doch das Unfallversicherungs-modernisierungsgesetz (UVMG) enthält auch neue bürokratische Regelungen, die der Gesetzgeber trotz der Warnungen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen umgesetzt hat. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Reform der Unfallversicherung – Rentenlasten sollen neu verteilt werden
Wenn der Bundestag das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz wie geplant beschließt, werden auch die Altlasten neu verteilt. Das wird sich auch auf den Mitgliedsbeitrag unserer Unternehmen auswirken. Das bisherige Verfahren wird zugunsten einer zukunftssicheren Verteilung der Rentenlasten aufgegeben. Die meisten Mitgliedsbetriebe unserer Berufsge-nossenschaft werden künftig einen geringeren Beitrag zahlen.

Was heißt eigentlich …? – Begriffe rund um Heilbehandlung
Erleidet ein Versicherter durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit einen Gesundheitsschaden, so ist es Aufgabe der Berufsgenossenschaft, diesen Gesundheitsschaden mit allen Mitteln zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern. Im Mittelpunkt steht dabei die Heilbehandlung.

…als wäre der Unfall nie passiert.
Die Berufsgenossenschaft löst die Haftung des Unternehmers fürArbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Nach einem Unfall ist es daher die vorrangige Aufgabe der Berufsgenossenschaft, denVerletzten so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Und das rechnet sich.

Europäischer Standard für Schneidemaschinen
Im Dezember 2002 hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) die europäische Norm "Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Konstruktion und Bau von
Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen, Teil 3: Schneidemaschinen" (DIN EN 1010-3) veröffentlicht.

Betriebssicherheitsverordnung ersetzt Vorschriften
Ende 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Sie setzt mehrere europäische Richtlinien in deutsches Recht um. Ziel dieser Verordnung ist es, Regelungen aus mehreren, bestehenden Vorschriften in einer einzigen Verordnung zusammenzufassen.

Zusammenarbeit mit anderen Unternehemen
Arbeiten Mitarbeiter anderer Unternehmen im eigenen Betrieb, müssen Auftraggeber und Auftragnehmer den Arbeits- und Gesundheitsschutz abstimmen.

Neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2)
Mit Wirkung vom 1.2.2005 ist die BG-Vorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) in Kraft getreten. Diese ersetzt die bisher gültigen Unfallverhütungsvorschriften „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A6) und „Betriebsärzte“ (BGV A7) und fasst diese beiden Vorschriften in eine kompakte, den Änderungen der gewerblichen Wirtschaft angepasste Regelung zusammen.

 

 

 
 

Medienliste

Systematik der Unfallverhütungs-
vorschriften

Liste der erlassenen Unfallverhütungs-
vorschriften

Liste der Unfallver-
hütungsvorschriften,
die seit 1.1.2004 außer Kraft getreten sind

Liste wichtiger BG-Schriften

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