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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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Sicherheitsbeauftragte

Anforderungen
Um Sicherheitsbeauftragter zu werden, ist keine besondere Qualifikation erforderlich.
Drei Anforderungen sollte der
Sicherheitsbeauftragte jedoch erfüllen:
Er sollte

  • gutes technisches Verständnis mitbringen,
  • ein offenes Auge für Unfallgefahren und Gesundheitsschutz haben
  • guten Kontakt zu den Mitarbeitern haben.

Anzahl
Bei mehr als 20 Beschäftigten: ein Sicherheitsbeauftragter,
bei mehr als 100 Beschäftigten: zwei Sicherheitsbeauftragte
Bei mehr als 300 Beschäftigten: drei Sicherheitsbeauftragte.

Aufgaben
Der Sicherheitsbeauftragte soll als Vorbild wirken und den Vorgesetzten oder den Betriebsleiter bei seinen Bemühungen um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterstützen. Im Einzelnen bedeutet das:

  • Darauf achten, dass Schutzeinrichtungen an Maschinen und persönlicher Körperschutz, d.h. Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe usw., benutzt werden.
  • Dabei helfen, dass Verkehrswege und Fluchtwege freigehalten werden.
  • Kollegen im freundschaftlichen Gespräch zu sicherem Verhalten anregen und auf Gefahren aufmerksam machen.
  • Auf Gefahrstellen achten und festgestellte Mängel melden.
  • Darauf achten, dass sich Schutzeinrichtungen an Maschinen und Körperschutzmittel in sicherem Zustand befinden.

Bekannt machen
Der Name des Sicherheitsbeauftragten muss im Betrieb per Aushang bekannt gemacht werden. Ein Vordruck für diesen Aushang liefert die Berufsgenossenschaft.

Unterschied zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer und alle betrieblichen Vorgesetzten in Fragen der Arbeitssicherheit und hat für den gesamten Betrieb umfassende Aufgaben, z.B. bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren. Dazu ist umfangreiches Fachwissen erforderlich.
Der Sicherheitsbeauftragte ist in der Regel in den Produktionsprozess eingebunden. Er hat den unmittelbaren Kontakt zu den Kollegen und soll dabei helfen, die Arbeitssicherheit bei der täglichen Arbeit in seinem Umfeld umzusetzen. Er berät seinen direkten Vorgesetzen und ist Vorbild für seine Kollegen.

 

Sicherheitsfachkraft und Sicherheitsbeauftragter – zwei Akteure des Arbeitsschutzes
In vielen Betrieben gibt es eine Sicherheitsfachkraft und einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte. Beide Aufgabenbereiche beschäftigen sich mit ähnlichen Themen und werden daher oft verwechselt. Aber trotz Überschneidungen haben beide Tätigkeiten unterschiedliche Ansatzpunkte und Vorgehensweisen und sind damit beide hilfreich für den Betrieb.

 

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