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Sicherheitsbeauftragte
Anforderungen
Um Sicherheitsbeauftragter zu werden, ist keine besondere
Qualifikation erforderlich.
Drei Anforderungen sollte der
Sicherheitsbeauftragte jedoch erfüllen:
Er sollte
- gutes technisches Verständnis mitbringen,
- ein offenes Auge für Unfallgefahren und Gesundheitsschutz
haben
- guten Kontakt zu den Mitarbeitern haben.
Anzahl
Bei mehr als 20 Beschäftigten: ein Sicherheitsbeauftragter,
bei mehr als 100 Beschäftigten: zwei Sicherheitsbeauftragte
Bei mehr als 300 Beschäftigten: drei Sicherheitsbeauftragte.
Aufgaben
Der Sicherheitsbeauftragte soll als Vorbild wirken und den
Vorgesetzten oder den Betriebsleiter bei seinen Bemühungen
um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterstützen.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Darauf achten, dass Schutzeinrichtungen an Maschinen und
persönlicher Körperschutz, d.h. Sicherheitsschuhe,
Schutzhandschuhe usw., benutzt werden.
- Dabei helfen, dass Verkehrswege und Fluchtwege freigehalten
werden.
- Kollegen im freundschaftlichen Gespräch zu sicherem
Verhalten anregen und auf Gefahren aufmerksam machen.
- Auf Gefahrstellen achten und festgestellte Mängel
melden.
- Darauf achten, dass sich Schutzeinrichtungen an Maschinen
und Körperschutzmittel in sicherem Zustand befinden.
Bekannt machen
Der Name des Sicherheitsbeauftragten muss im Betrieb per Aushang
bekannt gemacht werden. Ein Vordruck für diesen Aushang
liefert die Berufsgenossenschaft.
Unterschied zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer
und alle betrieblichen Vorgesetzten in Fragen der Arbeitssicherheit
und hat für den gesamten Betrieb umfassende Aufgaben,
z.B. bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und
der Einführung von Arbeitsverfahren. Dazu ist umfangreiches
Fachwissen erforderlich.
Der Sicherheitsbeauftragte ist in der Regel in den Produktionsprozess
eingebunden. Er hat den unmittelbaren Kontakt zu den Kollegen
und soll dabei helfen, die Arbeitssicherheit bei der täglichen
Arbeit in seinem Umfeld umzusetzen. Er berät seinen direkten
Vorgesetzen und ist Vorbild für seine Kollegen.
Sicherheitsfachkraft
und Sicherheitsbeauftragter – zwei Akteure des Arbeitsschutzes
In vielen Betrieben gibt es eine Sicherheitsfachkraft
und einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte. Beide Aufgabenbereiche
beschäftigen sich mit ähnlichen Themen und werden
daher oft verwechselt. Aber trotz Überschneidungen haben
beide Tätigkeiten unterschiedliche Ansatzpunkte und Vorgehensweisen
und sind damit beide hilfreich für den Betrieb.
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