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Sicherheitstechnische Betreuung
Alle Betriebe, die im Jahresdurchschnitt mindestens 30 bzw.
50 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen durch eine
Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut
werden. Darunter kann - je nach Betriebsart - das Alternative
Betreuungsmodell gewählt werden.
Für Betriebe mit jahresdurchschnittlich bis zu 10 Beschäftigten
gelten Sonderregelungen, die Sie dem BG-Informationsblatt
Nr. 652 entnehmen können.
Sicherheitstechnische
und arbeitsmedizinische Betreuung – neue Möglichkeiten
Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
der Beschäftigten trägt wesentlich zum sicheren
und gesunden Arbeiten bei. Verbesserten Betreuungsmodelle
unserer Berufsgenossenschaft ermöglichen es den Betrieben,
die gesetzliche Verpflichtung einfach und kostengünstig
zu erfüllen.
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