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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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Alternatives Betreuungsmodell

Das Alternative Betreuungsmodell kann nur von Unternehmerinnen und Unternehmern gewählt werden, deren Betriebe je nach Betriebsart jahresdurchschnittlich nicht mehr als 50 bzw. 30 Arbeitnehmer beschäftigen.

Dieses alternative Betreuungsmodell gilt als Wahlmöglichkeit für Betriebe, die nach der so genannten Regelbetreuung Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen müssten.

Bei der Zahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten wurde noch nachstehende Abstufung vorgenommen:

a)  

Büro bzw. büroähnliche Betriebe:
Bis jahresdurchschnittlich 50 Beschäftigte kann das „Alternative Betreuungsmodell“ bei Betrieben mit Gefährdungen wie in „Büro bzw. büroähnlichen Bereichen“ und vergleichbaren - wie zum Beispiel Telearbeit, Werbeagentur, Grafik, Design, Druckvorstufe, Handbuchbinderei, Fotostudio, Copy-Shop, Mikroverfilmung, Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb und Einzelhandel - gewählt werden.

b) alle anderen Betriebe exklusive Betriebe unter a):
Bis jahresdurchschnittlich 30 Beschäftigte kann das „Alternative Betreuungsmodell“ bei allen anderen Betriebsarten gewählt werden.

Aufgaben des Unternehmers
Die Aus- und Fortbildung des Unternehmers im Rahmen des Alternativen Betreuungsmodells soll den Unternehmer dahingehend unterstützen, Probleme der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes selbst besser zu erkennen. Entsprechende Aufgaben sollen in die Betriebsführung mit aufgenommen werden. Dazu zählen:

  • Mitarbeiter zu sicherem und gesundheitsbewusstem Verhalten zu motivieren
  • Den betrieblichen Ablauf nach Problemen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes untersuchen (Gefährdungsbeurteilung)
  • Gefahren und entsprechenden Handlungsbedarf ermitteln
  • Wenn notwendig, externe qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen und dokumentieren
  • An Fortbildungsveranstaltungen zu wichtigen aktuellen Themen teilnehmen

Fernlehrgang
Das Alternative Betreuungsmodell beinhaltet einen Fernlehrgang - je nach Betriebsart mit oder ohne Präsenztag - wozu der Unternehmer Unterlagen erhält, anhand der er sich über das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz informieren kann. Der Fernlehrgang schließt mit einem Selbsttest zuhause ab.

Weitere Informationen können Sie dem BG-Informationsblatt Nr. 651 entnehmen

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