| Alternatives
Betreuungsmodell
Das Alternative Betreuungsmodell kann nur von Unternehmerinnen
und Unternehmern gewählt werden, deren Betriebe je nach
Betriebsart jahresdurchschnittlich nicht mehr als 50 bzw.
30 Arbeitnehmer beschäftigen.
Dieses alternative Betreuungsmodell gilt als Wahlmöglichkeit
für Betriebe, die nach der so genannten Regelbetreuung
Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit
bestellen müssten.
Bei der Zahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten
wurde noch nachstehende Abstufung vorgenommen:
| a) |
Büro bzw. büroähnliche
Betriebe:
Bis jahresdurchschnittlich 50 Beschäftigte
kann das „Alternative Betreuungsmodell“
bei Betrieben mit Gefährdungen wie in „Büro
bzw. büroähnlichen Bereichen“ und vergleichbaren
- wie zum Beispiel Telearbeit, Werbeagentur, Grafik,
Design, Druckvorstufe, Handbuchbinderei, Fotostudio,
Copy-Shop, Mikroverfilmung, Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb
und Einzelhandel - gewählt werden.
|
| b) |
alle anderen Betriebe exklusive Betriebe
unter a):
Bis jahresdurchschnittlich 30 Beschäftigte
kann das „Alternative Betreuungsmodell“ bei
allen anderen Betriebsarten gewählt werden. |
Aufgaben des Unternehmers
Die Aus- und Fortbildung des Unternehmers im Rahmen des Alternativen
Betreuungsmodells soll den Unternehmer dahingehend unterstützen,
Probleme der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
selbst besser zu erkennen. Entsprechende Aufgaben sollen in
die Betriebsführung mit aufgenommen werden. Dazu zählen:
- Mitarbeiter zu sicherem und gesundheitsbewusstem Verhalten
zu motivieren
- Den betrieblichen Ablauf nach Problemen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes untersuchen (Gefährdungsbeurteilung)
- Gefahren und entsprechenden Handlungsbedarf ermitteln
- Wenn notwendig, externe qualifizierte Beratung in Anspruch
nehmen und dokumentieren
- An Fortbildungsveranstaltungen zu wichtigen aktuellen
Themen teilnehmen
Fernlehrgang
Das Alternative Betreuungsmodell beinhaltet einen Fernlehrgang
- je nach Betriebsart mit oder ohne Präsenztag - wozu
der Unternehmer Unterlagen erhält, anhand der er sich
über das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
informieren kann. Der Fernlehrgang schließt mit einem
Selbsttest zuhause ab.
Weitere Informationen können Sie dem BG-Informationsblatt
Nr. 651 entnehmen
.
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