| Gefahrtarif
ermöglicht risikogerechte Beitragsberechnung
Die Selbstverwaltung, die sich zu gleichen Teilen aus Vertretern
der Arbeitgeber und der Versicherten zusammensetzt, beschließt
den Gefahrtarif. Er ist ein wichtiges Instrument, um die Beiträge
zur Berufsgenossenschaft entsprechend dem Unfallrisiko abzustufen.
So wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, in Sicherheit
und Gesundheitsschutz im Unternehmen zu investieren: Je weniger
Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem
Unternehmenszweig anfallen, desto günstiger wird der
Beitrag.
Gefahrtarif berechnet sich aus den
tatsächlichen Unfallkosten
Für die Berechnung werden Unternehmen mit ähnlichen
Produktionsverfahren und Unfallrisiken in so genannten Unternehmenszweigen
zusammengefasst. Während der Laufzeit eines Gefahrtarifs,
also über sechs Jahre, wird beobachtet, welche Kosten
durch Unfälle und Berufskrankheiten in den einzelnen
Unternehmenszeigen anfallen. Zu den Kosten gehören zum
Beispiel die medizinischen Behandlungskosten für Verletzte
und Erkrankte oder Zahlungen für Verletztengeld und Rente.
Diese Kosten werden ins Verhältnis gesetzt zur Entgeltsumme
des jeweiligen Unternehmenszweiges. So entsteht zum Beispiel
der Wert 1,9 für den Bereich Druck.
Einfache Veranlagung nach dem Schwerpunkt
des Unternehmens
Bei der Veranlagung werden jedem Unternehmen Gefahrklassen
zugeordnet. Dabei wird nach technischem und kaufmännischem
Teil des Unternehmens unterschieden. Innerhalb des technischen
Teils zählt nur der Unternehmenszweig, der im Hinblick
auf Entgelt und Arbeitszeit den Schwerpunkt des Unternehmens
bildet. Deshalb wird zum Beispiel in Druckereien die Druckvorstufe
nicht gesondert veranlagt. Ein finanzieller Nachteil entsteht
den Mitgliedsbetrieben dadurch nicht: Würden die Tätigkeiten
in der Druckvorstufe gesondert veranlagt, hätte dies
eine deutliche Erhöhung der Gefahrklasse für den
Bereich Druck zur Folge. Unter dem Strich würde sich
der Beitrag also nicht verringern.
Würden alle Unternehmen nach einzelnen Tätigkeiten
veranlagt, kämen weitere Nachteile hinzu: Die Veranlagungsbescheide,
insbesondere größerer Unternehmen, wären kaum
noch überschaubar. Bei einer Druckerei kämen zum
Beispiel zur Druckvorstufe als weitere Hilfstätigkeiten
die Weiterverarbeitung, der Vertrieb und Versand, eventuell
noch differenziert in einen Versand mit und ohne Kraftfahrzeuge
hinzu. Probleme würden insbesondere dann entstehen, wenn
Arbeitnehmer wechselseitig in mehreren Betriebsteilen eingesetzt
sind. Eine Aufteilung entsprechend der Zahl der in den einzelnen
Betriebsteilen abgeleisteten Stunden würde einen immensen
bürokratischen Aufwand bedeuten.
Individuelles Risiko
Bei der Beitragsberechnung wird auch das individuelle Risiko
des jeweiligen Unternehmens berücksichtigt. Das geschieht
durch das Nachlass-/Zuschlagverfahren. Betriebe, in denen
keine oder weniger Unfälle als im Durchschnitt geschehen,
erhalten einen Nachlass von bis zu zehn Prozent. Im umgekehrten
Fall wird ein Zuschlag fällig. Berufskrankheiten werden
wegen ihrer langen Latenzzeiten beim Nachlass-/Zuschlagverfahren
nicht berücksichtigt.
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