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Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung

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Gefahrtarif ermöglicht risikogerechte Beitragsberechnung

Die Selbstverwaltung, die sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten zusammensetzt, beschließt den Gefahrtarif. Er ist ein wichtiges Instrument, um die Beiträge zur Berufsgenossenschaft entsprechend dem Unfallrisiko abzustufen. So wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, in Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen zu investieren: Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Unternehmenszweig anfallen, desto günstiger wird der Beitrag.


Gefahrtarif berechnet sich aus den tatsächlichen Unfallkosten

Für die Berechnung werden Unternehmen mit ähnlichen Produktionsverfahren und Unfallrisiken in so genannten Unternehmenszweigen zusammengefasst. Während der Laufzeit eines Gefahrtarifs, also über sechs Jahre, wird beobachtet, welche Kosten durch Unfälle und Berufskrankheiten in den einzelnen Unternehmenszeigen anfallen. Zu den Kosten gehören zum Beispiel die medizinischen Behandlungskosten für Verletzte und Erkrankte oder Zahlungen für Verletztengeld und Rente. Diese Kosten werden ins Verhältnis gesetzt zur Entgeltsumme des jeweiligen Unternehmenszweiges. So entsteht zum Beispiel der Wert 1,9 für den Bereich Druck.


Einfache Veranlagung nach dem Schwerpunkt des Unternehmens

Bei der Veranlagung werden jedem Unternehmen Gefahrklassen zugeordnet. Dabei wird nach technischem und kaufmännischem Teil des Unternehmens unterschieden. Innerhalb des technischen Teils zählt nur der Unternehmenszweig, der im Hinblick auf Entgelt und Arbeitszeit den Schwerpunkt des Unternehmens bildet. Deshalb wird zum Beispiel in Druckereien die Druckvorstufe nicht gesondert veranlagt. Ein finanzieller Nachteil entsteht den Mitgliedsbetrieben dadurch nicht: Würden die Tätigkeiten in der Druckvorstufe gesondert veranlagt, hätte dies eine deutliche Erhöhung der Gefahrklasse für den Bereich Druck zur Folge. Unter dem Strich würde sich der Beitrag also nicht verringern.

Würden alle Unternehmen nach einzelnen Tätigkeiten veranlagt, kämen weitere Nachteile hinzu: Die Veranlagungsbescheide, insbesondere größerer Unternehmen, wären kaum noch überschaubar. Bei einer Druckerei kämen zum Beispiel zur Druckvorstufe als weitere Hilfstätigkeiten die Weiterverarbeitung, der Vertrieb und Versand, eventuell noch differenziert in einen Versand mit und ohne Kraftfahrzeuge hinzu. Probleme würden insbesondere dann entstehen, wenn Arbeitnehmer wechselseitig in mehreren Betriebsteilen eingesetzt sind. Eine Aufteilung entsprechend der Zahl der in den einzelnen Betriebsteilen abgeleisteten Stunden würde einen immensen bürokratischen Aufwand bedeuten.


Individuelles Risiko

Bei der Beitragsberechnung wird auch das individuelle Risiko des jeweiligen Unternehmens berücksichtigt. Das geschieht durch das Nachlass-/Zuschlagverfahren. Betriebe, in denen keine oder weniger Unfälle als im Durchschnitt geschehen, erhalten einen Nachlass von bis zu zehn Prozent. Im umgekehrten Fall wird ein Zuschlag fällig. Berufskrankheiten werden wegen ihrer langen Latenzzeiten beim Nachlass-/Zuschlagverfahren nicht berücksichtigt.

 

 
 

Gefahrtarif
(PDF 50 kB)