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Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung

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Grafiker und Fotografen

Bildschirmarbeitsplatz im Fotostudio Auch Selbständige ohne Mitarbeiter sind bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Das gilt auch wenn sie als feste Freie, freie Freie oder Pauschalisten tätig sind.

Ein Unfall kann jeden treffen, zum Beispiel auf dem Weg zum Kunden. Auch wenn nicht immer das Schlimmste passiert, häufig genug kann man für einige Zeit nicht arbeiten. Für Selbständige heißt das: Die Kosten laufen weiter, aber die Einnahmen bleiben aus. Deshalb ist es wichtig, sich richtig abzusichern. Mit der Berufsgenossenschaft sind Sie geschützt, wann immer und wo immer Sie arbeiten.

Wenn Ihnen etwas passiert, wollen Sie möglichst schnell wieder gesund werden, und Sie wollen, dass keine Gesundheitsschäden zurückbleiben. Das wollen wir auch. Deshalb kümmern wir uns um die medizinische Betreuung von Verletzten. Wir sorgen zum Beispiel dafür, dass Sie von geeigneten Fachärzten behandelt werden.

Wir übernehmen:

  • sämtliche Heilbehandlungskosten ohne Zuzahlungen, stationär und ambulant.
  • sämtliche Nachsorgekosten
  • Organisation der Rehabilitation
  • Geldleistungen: 40 bis 140 Euro Verletztengeld pro Kalendertag ohne Karenztage
  • Rente bis zum Lebensende
  • Witwen- und Waisenrente
  • Keine Haftungsobergrenze für Geld- und Sachleistungen
  • Wiedereingliederung in Beruf und soziales Umfeld
  • Prävention (z.B. kostenloses Verkehrssicherheitstraining)

Einzelheiten zu den Geld- und Sachleistungen der Berufsgenossenschaft finden Sie hier.

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Hier können Sie eine Kurzinformation über die gesetzliche Unfallversicherung herunterladen.


Interview mit einem Fotografen
Interview mit einem Grafiker

 

 

 
 

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