| Grafiker
und Fotografen
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Auch Selbständige
ohne Mitarbeiter sind bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert.
Das gilt auch wenn sie als feste Freie, freie Freie oder
Pauschalisten tätig sind. |
Ein Unfall kann jeden treffen, zum Beispiel auf dem Weg zum
Kunden. Auch wenn nicht immer das Schlimmste passiert, häufig
genug kann man für einige Zeit nicht arbeiten. Für
Selbständige heißt das: Die Kosten laufen weiter,
aber die Einnahmen bleiben aus. Deshalb ist es wichtig, sich
richtig abzusichern. Mit der Berufsgenossenschaft sind Sie
geschützt, wann immer und wo immer Sie arbeiten.
Wenn Ihnen etwas passiert, wollen Sie möglichst schnell
wieder gesund werden, und Sie wollen, dass keine Gesundheitsschäden
zurückbleiben. Das wollen wir auch. Deshalb kümmern
wir uns um die medizinische Betreuung von Verletzten. Wir
sorgen zum Beispiel dafür, dass Sie von geeigneten Fachärzten
behandelt werden.
Wir übernehmen:
- sämtliche Heilbehandlungskosten ohne Zuzahlungen,
stationär und ambulant.
- sämtliche Nachsorgekosten
- Organisation der Rehabilitation
- Geldleistungen: 40 bis 140 Euro Verletztengeld pro Kalendertag
ohne Karenztage
- Rente bis zum Lebensende
- Witwen- und Waisenrente
- Keine Haftungsobergrenze für Geld- und Sachleistungen
- Wiedereingliederung in Beruf und soziales Umfeld
- Prävention (z.B. kostenloses Verkehrssicherheitstraining)
Einzelheiten zu den Geld- und Sachleistungen der Berufsgenossenschaft
finden Sie hier.
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Mitgliedsbeitrag
Hier können Sie eine Kurzinformation über die
gesetzliche Unfallversicherung herunterladen.
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