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Häufig
gestellte Fragen
Die folgenden Fragen werden häufig gestellt. Die Antworten
gibt es per Mausklick. Wenn Sie mehr Informationen möchten
oder andere Fragen haben, rufen
Sie uns bitte an.
Frage:
In unserem Unternehmen hat sich ein Arbeitsunfall ereignet.
Was ist zu tun?
Frage:
Bezahlt die Berufsgenossenschaft Erste-Hilfe-Lehrgänge?
Frage:
Wie ist der Versicherungsschutz bei Überstunden geregelt?
Frage:
Steht ein Mitarbeiter, der trotz Arbeitsunfähigkeit zur
Arbeit kommt, unter Versicherungsschutz ?
Ausland
Frage:
Ich arbeite für einige Zeit im Ausland. Wie sieht es
mit der Unfallversicherung aus?
Frage:
Ich hatte im Ausland einen Arbeitsunfall. Was muss ich jetzt
tun?
Unfallanzeige
Frage:
Unfälle sollen gemeldet werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit
mehr als drei Tage beträgt. Zählt der Unfalltag
mit?
Frage:
Kann die Unfallanzeige auch als Brief erstattet werden?
Frage:
Woher bekomme ich Unfallanzeigen?
Frage:
Müssen nur Unfälle im Betrieb angezeigt werden?
Frage:
Was muß bei einem tödlichen Arbeitsunfall getan
werden?
Entgeltfortzahlung
Frage:
Ich habe einen Mitarbeiter auf 400-Euro-Basis (früher
630-DM-Basis). Hat er einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Beschäftigungsverhältnisse
Frage:
Im Betrieb ist ein Praktikant tätig. Er wird vom Arbeitsamt
umgeschult und erhält von unserem Unternehmen kein Entgelt.
Müsste bei einem Unfall auch für ihn eine Unfallanzeige
erstattet werden?
Frage:
Müssen auch für Leiharbeiter Unfallanzeigen von
unserem Betrieb erstattet werden?
Schadenersatz bei Arbeitsunfällen / Fremdverschulden
Frage:
Ein Mitarbeiter hat einen Arbeitsunfall erlitten. Schuld an
dem Unfall ist ein anderer Beschäftigter, der unvorsichtig
war. Hat der Verletzte einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber
dieser Person?
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