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Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung

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Versichert sind

  • Unternehmer und Selbständige
    sowie mitarbeitende Ehepartner

    Der Versicherungsschutz beginnt bereits mit den vorbereitenden Arbeiten zur Gründung eines Unternehmens. Für Selbständige, die keine Mitarbeiter beschäftigen, beginnt der Versicherungsschutz erst nach ihrer Anmeldung.

  • Arbeitnehmer
    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag der Tätigkeit.

    Auch Praktikanten und geringfügig Beschäftigte stehen unter Versicherungsschutz. Die Dauer der Beschäftigung und das Einkommen spielen keine Rolle.

 

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Anmeldeunterlagen